Regularien für bleifreie Werkstoffe

Wieland ecoline erfüllt Ihre individuellen Bedürfnisse für eine effiziente Produktion und zukunftsweisende Produktentwicklung. Und entspricht selbstverständlich den spezifischen gesetzlichen Richtlinien für bleifreie Materialien in Ihrer Branche.
Diese Richtlinien werden immer komplexer. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen, um konform zu bleiben und gleichzeitig profitabel zu sein.

Drinking Water Directive

In Europa regelt die Richtlinie 98/83-EG die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Im Anhang I Teil B dieser Richtlinie sind Grenzwerte für bestimmte Elemente definiert. Für Blei wird dabei z.B. der Grenzwert von 10 μg/l festgeschrieben. Dieser Wert wurde zum 01.12.2013 verbindlich.

Im Installationsstrang muss daher sichergestellt werden, dass nur solche Werkstoffe verwendet werden, die für den Kontakt mit Trinkwasser geeignet sind. Hygienisch zugelassene Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation in Deutschland findet man in der sogenannten „Hygienischen Liste“, die vom Umweltbundesamt geführt wird. Über die 4MS-Initiative, der neben Deutschland auch Frankreich, Großbritannien, die Niederlande sowie Dänemark ange­hören, wird es künftig eine einheitliche Werkstoffregelung geben, die sich mit der UBA-Liste deckt. Weitere EU-Länder haben bereits signalisiert, diese Regelung ebenfalls zu übernehmen.

Am 16. Dezember 2020 wurde eine Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie veröffentlicht, die zum 12.01.2021 in Kraft getreten ist und bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Neufassung besagt, dass spätestens nach der Übergangsfrist von 15 Jahren ab dem 12.01.2036 ein Grenzwert für Blei von 5 μg/l einzuhalten ist.  

Safe Drinking Water Act

In den USA regelt der „Safe Drinking Water Act“ die Qualität des Trinkwassers. Besonderes Augenmerk liegt in den USA jedoch auf bestimmten Elementen, die entlang des Installationsstranges verbaut werden. Im Gegensatz zu Europa regeln die USA bei Blei den Anteil im Material, welches in der Trinkwasserinstallation verbaut wird. Dies geschieht durch den „Reduction of Lead in Drinking Water Act“, der im Januar 2014 in allen Staaten der USA verbindlich wurde.

Der Bleigehalt im gewichteten Mittel darf in Rohren, Fittings, Armaturen und anderen trinkwasserführenden Bauteilen 0,25 % nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet diese Vorgabe, dass trinkwasserführende Bauteile maximal 0,25 % Blei enthalten dürfen.

RoHS

RoHS steht für Restriction of Hazardous Substances und beschränkt die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Die aktuelle Version 2011/65/EU (RoHS 2) stammt aus dem Jahr 2011 und ist die Nachfolger-Richtlinie der ersten Version von 2002.

Die RoHS beschränkt den Bleigehalt auf 0,1 %, wobei auch hier eine Ausnahme für Kupferlegierungen besteht. Gemäß dieser Ausnahme 6c sind dafür aktuell ein Massenanteil von bis zu 4 % Pb erlaubt.

Die Ausnahmen in RoHS haben je nach Produktgruppe eine Laufzeit von 5 bis 7 Jahren, eine Verlängerung muss von der Industrie aktiv beantragt werden. Die Ausnahme zur Beschränkung von Blei in Kupferlegierungen läuft aktuell bis zum 21. Juli 2021, die Verlängerung der Ausnahmeregelung wurde fristgerecht beantragt.

Aktuelle Infos und Änderungen werden auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht.

 

ELV

ELV steht für End-of-Life Vehicle und ist eine Richtlinie der Europäischen Union über Altfahrzeuge. Sie stammt aus dem Jahr 2000 und enthält das Ziel, die Entsorgung und das Recycling von Altfahrzeugen umweltfreundlicher zu gestalten.

Die Ausnahmen vom Verbot zur Verwendung gefährlicher Stoffe sind im Anhang II der Richtlinie aufgelistet. Laut ELV dürfen Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen kein Blei (max. 0,1 Gewichts%) enthalten. Im Anhang ist allerdings eine Ausnahme für Kupferlegierungen gelistet. Die Ausnahmeregelung 3 lässt aktuell einen Bleigehalt in Kupferlegierungen von bis zu 4 Gewichtsprozent zu. Diese Ausnahme wird regelmäßig überprüft und neu bewertet. Abhängig davon wird dann über eine Verlängerung der jeweiligen Ausnahmeregelung entschieden. Die nächste Bewertung der Ausnahme steht für 2025 an.

Aktuelle Infos und Änderungen werden auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht.

 

REACH Annex XVII

REACH ist eine Verordnung der EU mit dem Ziel, alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, zu regeln. Die Verordnung (EG) 1907/2006 ist vom 18.12.2006 und trat am 01.06.2007 in Kraft. REACH ist eine Abkürzung und steht für Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals.

Der Eintrag 63 im Anhang XVII der Reach-Verordnung regelt den zulässigen Gehalt für Blei und Bleiverbindungen in Erzeugnissen, die zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind und die von Kindern in den Mund genommen werden können.

Er besagt allgemein, dass für diese Erzeugnisse keine Teile mit einem Bleigehalt von 0,05 Gewichtsprozent oder mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dieser Grenzwert gilt nicht, wenn die Freisetzungsrate von Blei aus einem solchen Erzeugnis oder den zugänglichen Teilen eines Erzeugnisses, seien sie beschichtet oder nicht, 0,05 μg/cm2 pro Stunde (entspricht 0,05 μg/g/h) nachweislich nicht überschreitet. Für Messinglegierungen sind 0,5% Pb zulässig.

Darüber hinaus sind Schlüssel und Schlösser, Musikinstrumente oder Kugelschreiberspitzen von der Bleibeschränkung ausgenommen.

CPSIA

CPSIA ist die Abkürzung für Consumer Product Safety Improvement Act und ist ein Gesetz, das im August 2008 eingeführt wurde und die Sicherheitsanforderungen und Standards für Konsumgüter, vor allem Kinderprodukte, in den USA erhöhen soll.

Kinderprodukte sind definiert als Verbraucherprodukte, die für Kinder bis zu 12 Jahren entworfen oder gedacht sind. Das Gesetz betrifft somit eine große Breite an Produkten und viele Industriezweige. Dabei ist zu beachten, dass unzugängliche Teile eines Produktes nicht unter diese Vorschrift fallen. Eine Beschichtung oder Farbe beschränken dabei die Zugänglichkeit jedoch nicht.

Nach der CPSIA werden Bleianteile in Kinderprodukten stark beschränkt. Der aktuelle Grenzwert liegt seit 14.08.2011 bei 100ppm, was einem prozentualen Anteil von lediglich 0,01 % entspricht.

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