Freistellungsantrag Genussrechte

 

Update (11.12.2023)
Der Zinssatz für das Geschäftsjahr 2022/23 und die damit verbundene Auszahlung der Verzinsung im Februar 2024, steht nun fest – und beträgt erneut 10 %

 

Bitte beachten Sie auch weiterhin:

Der Versand eines Kontoauszugs erfolgt nicht mehr, da der Kontostand aufgrund der derzeit ausgesetzten Neuzeichnungsmöglichkeit unverändert bleibt. Der letzte Ihnen vorliegende Auszug ist somit vom 31.12.2021.

 

Sollten Sie Änderungen in Ihrem Freistellungsauftrag vornehmen wollen, können Sie diesen über den untenstehenden Link abrufen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Freistellungsaufträge berücksichtigen können, die jeweils bis zum 15.01. eines Jahres bei uns eingehen. Nach diesem Termin erhaltene Anträge können für die laufende Verzinsung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Im Falle einer gewünschten Kündigung Ihrer Genussrechte, möglich immer zum 30.09. eines Jahres, senden Sie uns bitte das ebenfalls unter untenstehendem Link erreichbare Kündigungsformular, unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist, bis zum 30.06. zu.

 

 

Bei Rückfragen zu Genussrechten, Freistellungsanträgen und Verzinsung stehen wir Ihnen unter genussrechte@wieland.com gerne zur Verfügung. 

Verzinsung

 

Zinssatz für Verzinsung 2024: 10,0 %.

 

Mit dem Zinssatz können Sie Ihre persönlichen Genussrechtszinsen anhand folgender Berechnungslogik berechnen:

Genussrechtszinsen EUR =
(Kontostand (EUR) / 150) × Zinssatz